Ausbildungsklassen

Unsere Fahrlehrer bieten Dir ein breites Spektrum an möglichen Ausbildungsklassen. So kann selbst der Wunsch nach dem individuellsten Führerschein erfüllt werden. Im Folgenden erhältst Du einen Überblick über sämtliche Klassen, die bei der Fahrschule Popel ausgebildet werden.

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Klasse: Zweirad A, A2, A1, AM, Mofa

Diese sympathische Ausbildungsklasse ist für Leute gedacht, die gern mit Zweirädern unterwegs sind. Und damit Du Dein Zweirad nicht mehr schieben musst, bieten wir Dir zum Beispiel die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung. Hierfür musst Du mindestens 15 Jahre alt sein.

Ab dem 16. Lebensjahr kannst du dich über die Ausbildungen zum Roller-Führerschein (AM) oder A1 (125ccm) freuen. Bist du 18 Jahre + besteht die Möglichkeit bis zum unbeschränkten Motorradführerschein der Klasse A. Für den Praxis-Teil der Ausbildung haben wir fantastische Maschinen am Start, die Du Dir gern in unserer Galerie oder auch im Fuhrpark ansehen kannst.

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Klasse: PKW B, BE, BF17, B Automatik

Viele wollen ihn, wir haben ihn: den Autoführerschein oder auch PKW-Führerschein. Bei uns kannst Du ihn ganz entspannt absolvieren. Zu dieser Fahrerlaubnisklasse zählen die Führerscheinklassen B und BE, sowie der vorgezogene Führerschein BF17 und die Führerscheinklasse B96, was eine clevere Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer ziemlich genau festgelegten Gesamtmasse ist. Man sollte außerdem auf jeden Fall volljährig, also 18 Jahre alt, sein. Wobei, wenn Du es gar nicht erwarten kannst, doch erst 17 bist, dann ist der BF17 Deine erste Wahl. Hier ist aber zu beachten, dass Du dich schon eher anmelden kannst, wenn Du den „Lappen“ schon zu deinem 17. Geburtstag in der Hand halten willst – jedoch frühestens mit 16 1/2 Jahren.

Ansonsten gilt hier: Grundsätzlich darfst Du nach Erhalt dieses Führerscheins Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,500 kg durch die Gegend fahren. Nicht schlecht, oder?!

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Klasse: LKW C, CE, C1, C1E

So langsam werden die Fahrzeuge größer: Wir sind beim Führerschein Klasse C1 angelangt. Hierbei handelt es sich um eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg – 7.500 kg. Sie werden unter anderem zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, den Fahrzeugführer mal außen vorgelassen, genutzt.

Und da ist dann noch die Fahrerlaubnisklasse C1E. Hier ist das Bedienen von Kraftfahrzeugen inklusive Anhänger mit bis zu satten 12.000 kg gestattet.

Wem das immer noch nicht reicht, ist bereit für die Fahrerlaubnisklasse C. Hier handelt es sich um große LKWs, die Du bis zur zugelassenen gesetzlichen Maximallast von 40 t fahren darfst. Dies ist meist aber nur möglich, wenn du die Fahrerlaubnisklasse CE erwirbst.

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Klasse: Klasse L, T

Was früher emsige Nutztiere geleistet haben, das erledigen heute zum größten Teil Kraftfahrzeuge der Klasse L und T. Das sind landwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

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